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   BGH, 26.05.1954 - 3 StR 425/53   

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BGH, 26.05.1954 - 3 StR 425/53 (https://dejure.org/1954,910)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1954 - 3 StR 425/53 (https://dejure.org/1954,910)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1954 - 3 StR 425/53 (https://dejure.org/1954,910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 369
  • NJW 1954, 1941
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 29.03.1895 - 94/95

    Fällt ein Lehrherr, welcher mit seinen minderjährigen, in seiner häuslichen

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  • RG, 16.05.1935 - 3 D 328/35

    Kann der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, der eine minderjährige

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  • RG, 18.01.1934 - 3 D 1455/33

    Ist der Bannführer der Hitlerjugend als "Erzieher" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr.

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  • RG, 25.06.1937 - 1 D 361/37

    1. Ist während des "hauswirtschaftlichen Jahres" die Hausfrau i. S. des § 174

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  • BGH, 17.02.1965 - 2 StR 611/64

    Versuchte Unzucht mit Kindern - Erregung öffentlichen Ärgernisses durch Umkleiden

    Im übrigen wird auf die Entscheidungen RGSt 73, 246; BGH Urteil vom 19. Februar 1953 - 3 StR 425/53 = LM § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB - 7 - hingewiesen.
  • BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
  • BGH, 12.06.1959 - 4 StR 150/59

    Rechtsmittel

    Dagegen schließt - entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft - eine Strafmilderung nach § 44 StGB, von der die Strafkammer zulässigerweise Gebrauch gemacht hat, den Ausspruch der Eidesunfähigkeit aus, weil § 45 StGB diese Nebenstrafe nicht vorsieht (BGHSt 1, 156; 6, 373 [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]: 8, 268).
  • BGH, 19.12.1958 - 5 StR 578/58

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer ist bei dieser Entscheidung zwar zutreffend davon ausgegangen, daß bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides dem Angeklagten die Eidesfähigkeit nur aberkannt werden kann, wenn der Tatrichter von der Möglichkeit einer Strafermäßigung nach § 44 StGB keinen Gebrauch macht (vgl. BGHSt 1, 155 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; 6, 373 [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]; 8, 268) [BGH 26.05.1955 - 4 StR 148/55].
  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 370/55

    Rechtsmittel

    Infolgedessen durfte sie auch auf Verlust der Eidesfähigkeit erkennen (vgl hierzu BGHSt 1, 156; 6, 373 [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]; BGH NJW 1955, 997).
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54

    Rechtsmittel

    Da auch im Strafausspruch kein Rechtsirrtum erkennbar ist, insbesondere auch nicht bei der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und der Eidesfähigkeit (BGHSt 1, 156; 6, 373), [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]ist die Revision dieses Angeklagten zu verwerfen.
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